DGUV-V3

Für ihre Sicherheit

Bei uns werden Grundsätzlich alle Elektrogeräte nach DGUV-V3 geprüft

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für die Sicherheit elektrischer  Anlagen und Betriebsmittel. Alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind verpflichtet, durch regelmäßige Prüfung  aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachzuweisen.

Sie trat am 1. April 1979 zunächst unter dem Namen VGB 4 und BGV 3 in Kraft. Inhaltlich hat sich durch die Umbenennung von BGV A3 in die neue DGUV Vorschrift 3 nichts geändert.

Gemäß der Vorschrift müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel

  • vor der ersten Inbetriebnahme von Neugeräten
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung
  • in bestimmten Zeitabständen

auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.



Quelle: DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)


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